Von 3. April an gilt die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie umfasst u.a. folgende Basisschutzmaßnahmen:
- Die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen wird empfohlen. Dazu zählen die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen, sowie ggf. freiwillige Hygienekonzepte
Wir bitten unsere Kunden – zu unserem Schutz – weiterhin mit FFP2 Maske den Laden zu betreten. Bedenken Sie, dass eine Infektion mit dem Corona-Virus u. U. die Schließung des Ladens für mindestens eine Woche bedeuten könnte.
Also – lieber mit FFP2 Maske zu uns in den Laden, als gar nicht kommen können.